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   BGH, 10.07.1957 - V ZR 156/55   

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https://dejure.org/1957,986
BGH, 10.07.1957 - V ZR 156/55 (https://dejure.org/1957,986)
BGH, Entscheidung vom 10.07.1957 - V ZR 156/55 (https://dejure.org/1957,986)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 1957 - V ZR 156/55 (https://dejure.org/1957,986)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1957, 1476 (Ls.)
  • DNotZ 1957, 657
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.06.1954 - V ZR 18/53

    Unbedenklichkeitsliescheinigung und Vorkaufsrecht

    Auszug aus BGH, 10.07.1957 - V ZR 156/55
    Das Berufungsgericht legt mit Recht Gewicht darauf, daß durch den Kaufabschluß auch bei genehmigungsbedürftigem Kauf die Vertragsparteien in der Weise gebunden sind, daß sie sich einseitig vom Vertrag nicht mehr lösen können, vielmehr sogar verpflichtet sind, zur Erwirkung der behördlichen Genehmigung zusammen zu handeln (BGHZ 14, 1 [2]; BGH 14. VI. 56, II ZR 80/55; BB 1956, 869; 17. IV. 57 V ZR 149/55; WM 1957, 851).

    Die von der Rechtsprechung verneinte Frage, ob ein nach Begründung des Vorkaufsrechts abgeschlossener genehmigungsbedürftiger aber noch nicht genehmigter Kaufvertrag dem Vorkaufsberechtigten bereits ein Recht gibt (BGHZ 14, 1), ist für die hier zu beurteilende Rechtsfrage ohne Bedeutung und zwingt insbesondere nicht zu ihrer Entscheidung im Sinne der Revision.

  • BGH, 17.04.1957 - V ZR 149/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.07.1957 - V ZR 156/55
    Das Berufungsgericht legt mit Recht Gewicht darauf, daß durch den Kaufabschluß auch bei genehmigungsbedürftigem Kauf die Vertragsparteien in der Weise gebunden sind, daß sie sich einseitig vom Vertrag nicht mehr lösen können, vielmehr sogar verpflichtet sind, zur Erwirkung der behördlichen Genehmigung zusammen zu handeln (BGHZ 14, 1 [2]; BGH 14. VI. 56, II ZR 80/55; BB 1956, 869; 17. IV. 57 V ZR 149/55; WM 1957, 851).
  • BGH, 14.06.1956 - II ZR 80/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.07.1957 - V ZR 156/55
    Das Berufungsgericht legt mit Recht Gewicht darauf, daß durch den Kaufabschluß auch bei genehmigungsbedürftigem Kauf die Vertragsparteien in der Weise gebunden sind, daß sie sich einseitig vom Vertrag nicht mehr lösen können, vielmehr sogar verpflichtet sind, zur Erwirkung der behördlichen Genehmigung zusammen zu handeln (BGHZ 14, 1 [2]; BGH 14. VI. 56, II ZR 80/55; BB 1956, 869; 17. IV. 57 V ZR 149/55; WM 1957, 851).
  • BGH, 20.02.1957 - V ZR 125/55

    Wohnsiedlungsgenehmigung und Vorkaufsrecht

    Auszug aus BGH, 10.07.1957 - V ZR 156/55
    Maßgebend für die Bemessung des Streitwerts ist nach § 3 ZPO das Interesse, das die Beklagte an dem Bestehen des Vorkaufsrechts für diesen Fall hat, wobei jedoch der Wert begrenzt ist durch das gegenteilige Interesse des Klägers daran, daß das Vorkaufsrecht den genannten Vertrag nicht erfaßt (vgl. BGH 20. Februar 1957, V ZR 125/55; WM 1957, 522).
  • BGH, 26.11.1954 - V ZR 19/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.07.1957 - V ZR 156/55
    Aus den Ausführungen im Urteil des erkennenden Senats vom 26. November 1954 - V ZR 19/54 - (II der Entscheidungsgründe S 11) ist eine andere Auffassung als die oben dargelegte nicht abzuleiten.
  • RG, 10.04.1937 - V 251/36

    Erstreckt sich eine auf Grund von § 4 Satz 2 des Reichssiedlungsgesetzes

    Auszug aus BGH, 10.07.1957 - V ZR 156/55
    Das Urteil des Reichsgerichts vom 10. April 1937 (RGZ 154, 304), in dem ein gesetzliches Vorkaufsrecht eines Siedlungsunternehmens bejaht worden sei, weil dem Kaufvertrag die behördliche Genehmigung noch gefehlt habe, als das Vorkaufsrecht des Siedlungsunternehmens durch Rechtsverordnung erweitert worden sei, sei für das vertragsmäßige Vorkaufsrecht nicht einschlägig, ganz abgesehen von der Frage, ob das Urteil nicht als auf nationalsozialistischem Rechtsdenken beruhend ohnedies unbeachtet bleiben müsse.
  • BGH, 15.05.1998 - V ZR 89/97

    Ausübung des Vorkaufsrechts

    In BGHZ 32, 383 ff ging es schließlich allein um die Frage, ob ein gesetzliches Vorkaufsrecht auch diejenigen Verträge erfaßt, die im Zeitpunkt seiner Entstehung zwar abgeschlossen, aber behördlich noch nicht genehmigt sind, was der Senat verneint hat (ebenso schon für das rechtsgeschäftliche Vorkaufsrecht vgl. Senatsurt. v. 10. Juli 1957, V ZR 156/55, LM BGB § 1098 Nr. 4).
  • BGH, 15.06.1960 - V ZR 105/59

    Gesetzliches Vorkaufsrecht der Aufbaugemeinden

    Für den Fall des rechtsgeschäftlich bestellten dinglichen Vorkaufsrechts hat der erkennende Senat schon im Urteil vom 10. Juli 1957 (LM BGB § 1098 Nr. 4 = DNotZ 1957, 657= WM 1957, 116) unter Berücksichtigung der Motive zum Bürgerlichen Gesetzbuch und der Rechtsprechung des Reichsgerichts ausgesprochen, es wäre nicht sachgemäß, daß ein Vorkaufsrecht einen vor seiner Begründung geschlossenen Kaufvertrag bloß deswegen erfassen sollte, weil die erforderliche behördliche Genehmigung des Vertrags erst nach der Begründung des Vorkaufsrechts erteilt worden sei.
  • BGH, 28.06.1965 - III ZR 220/62

    Unberechtigte gemeindliche Geltendmachung von Eintrittsrecht als

    Insoweit hätte die Rechtslage bei einer sachgerechten Prüfung an Hand der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in LM unter Nr. 4 zu § 1098 EGB (= NJW 1957, 1476 = JZ 1957, 578) sowie der Bemerkungen bei Staudinger, 9. Aufl., 1928, in Anm. 2 a zu § 504 BGB u.a.m. ohne weiteres geklärt werden können.
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